Ortsbrandmeister
Als Ortsbrandmeister wird der Leiter der Feuerwehr bezeichnet. Gewählt von allen aktiven Kameradinnen und Kameraden wird er vom Gemeindebrandmeister dem Samtgemeinderat vorgeschlagen. Erst dieser beruft den Ortsbrandmeister und seinen Stellvertreter nach vorheriger Abstimmung in ihre Ämter. Eine Amtszeit beträgt 6 Jahre. Der Ortsbrandmeister steht übrigens im Ehrenbeamtenverhältnis mit all den dazugehörigen Rechten und auch Pflichten.