Ortsbrandmeister

Als Ortsbrandmeister wird der Leiter der Feuerwehr bezeichnet. Gewählt von allen aktiven Kameradinnen und Kameraden wird er vom Gemeindebrandmeister dem Samtgemeinderat vorgeschlagen. Erst dieser beruft den Ortsbrandmeister und seinen Stellvertreter nach vorheriger Abstimmung in ihre Ämter. Eine Amtszeit beträgt 6 Jahre. Der Ortsbrandmeister steht übrigens im Ehrenbeamtenverhältnis mit all den dazugehörigen Rechten und auch Pflichten.

1906-1919 Fritz Sellhorn

1919-1933 Heinrich Vick

1933-1935 Karl Rieckmann

1935-1943 Heinrich Rickmann

1943-1946 Carl Jacobsen

1946-1958 Wilhelm Steinke

1958-1971 Richard Brodthagen

1971-1978 Franz Röhrs

1978-1990 Gerhard Brager

1990-2002 Hans Hermann Harms

2002 - 2014 Carsten Röhrs

seit 2014 Peter Lege

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